Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines
1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
3) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten des Kunden
4) Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie z.B. Beleuchtung und Bildkomposition zu.
5) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
7) Kommt der Kunde der Verpflichtung ( gemäß Ziffer 6 ) nicht nach oder verschiebt er eine Photosession weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
Es obliegt nicht der Fotografin, die Zustimmung ( Model Release ) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
9) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden bei der Fotografin in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
10) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
11) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin.
12) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin. Falls der Kunde die Fotografin bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

Haftung
13) Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.
14) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Im Falle der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner ein Verbesserungsanspruch (Nachbesserung) durch die Fotografin zu.
15) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
16) Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die ( gemäß Ziffer 8 ) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

Nutzungsrechte
17) Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit der Fotografin vereinbarten (schriftlich!) Zweck verwenden.
18) Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit
zu überlassen.
19) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Mindestentschädigung in der Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu bezahlen.
20) Der Kunde hat bei der Verwendung des Werks den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen. Bei jeder Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars.
21) Die Fotografin hat das Recht das Bildmaterial für Eigenwerbung zu nutzen und in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
22) Die Fotografin behält das Recht, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren. Dieses Recht der Fotografin unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern.
23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritterverletzt werden.
24) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
25) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.
26) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

Honorar
27) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MwSt. geschuldet und zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsstellung.
28) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen der Fotografin, hat die Fotografin Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.
29) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
30) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.
31) Das Honorar (gemäß Ziffer 27) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird. Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand.
32) Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
33) Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin. Stuttgart

Zahlung & Preise
34) Für jeden Auftrag ist eine Anzahlung von 50 % des Bruttorechnungsbetrags binnen 1 Woche Zahlungsziel fällig.
35) Anzahlungen können von der Fotografin erhöht, gesenkt oder völlig ausgelassen werden.
36) Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
37) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar. Skontoabzüge sind generell nicht vorgesehen außer sie wurden gesondert vereinbart.
38) Bei Zahlungsverzug berechne ich Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
39) Eventuell gewährte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
40) Der Kunde hat das Recht auf eine Rechnung.
41) Gutscheine: Sollte ein Gutschein ausgestellt jedoch noch nicht bezahlt worden sein, so gilt dies als Auftragserteilung und geht bei nicht Bezahlung in die Mahnung. Sollte ein nicht bezahlter Gutschein storniert werden so gelten untenstehende Stornobedingungen. Sollte ein bereits bezahlter Gutschein storniert werden gelten die unten genannten Stornobedingungen – ausgenommen ist eine 24 Stunden Geld-Zurück-Garantie ab Ausstellungsdatum (Werktage)
42) Bezahlte Wertgutscheine verlieren nach 30 Jahren oder bei Geschäftsschließung (Konkurs, Aufgabe, o.Ä.) Ihre Gültigkeit
43) Gutscheine gelten nur mit Leistungsbeschreibung bzw. aufgedrucktem Preis.
44) Gutscheine gelten nur mit Unterschrift von Juliane Krepler.

Sie erhalten eine Deutsche MwSt. Rechnung von Juliane Krepler.
Preise ausschließlich auf Anfrage.

Stornobedingungen
45) Für Stornierungen von Fotografie Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart.
bis 2 Monate vor dem Auftrag: 30% der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor dem Auftrag: 50 % der Auftragssumme
ab 1 Woche vor dem Auftrag: 70% der Auftragssumme
46) Für Stornierungen aller kurzfristig (binnen 1 Woche) ausgemachten Aufträge gilt ein Stornobetrag von 100,00 € da sich die Fotografin kurzfristig terminlich bindet und ihr dadurch ein Verdienstentgang entsteht.
Beispiel: Montags wurde ein Termin für Mittwoch ausgemacht und Dienstags der selben Woche storniert)

Sollte einer der oben genannten Punkte ungültig werden, so soll der Rest der AGB seine Gültigkeit beibehalten. Eine gedruckte Version der AGB ist gegen Druckkostenersatz zu jeder Auftragsbestätigung und/oder Rechnung möglich.

Auf Wünsche auf Löschung von Bildmaterial von der Homepage bzw. Social Media wird individuell eingegangen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine vollständige Löschung und Vernichtung von einmal veröffentlichtem Material nicht garantiert werden kann. Für dadurch entstandene Schäden wird nicht gehaftet, da Sie initial einer Veröffentlichung bzw. Aufnahme zugestimmt haben. Weiters ist es nicht möglich für Dritte bestimmtes Material (siehe Werksnutzungsrechte) aus der Öffentlichkeit zu holen. Einer Wiederveröffentlichung kann jedoch widersprochen werden. Beispiel: Ein Buch mit Ihrem Bild wurde mit Ihrem Einverständnis veröffentlicht. Ein Jahr später wollen Sie nicht mehr mit Ihrem Bild in diesem Buch sein. Eine Neuauflage des Buches kann verhindert werden.

Mit Auftragserteilung stimmen beide Vertragspartner den oben genannten AGB zu. Eine Auftragserteilung kann formlos mündlich, schriftlich oder online erfolgen.

Gültig ab Gründung seit: 11 07 2022